Die
für das Land NRW vorliegenden Datensätze stehen im Rahmen der üblichen
Datenabgaberegelungen zur Verfügung.
Insbesondere
die Bereitstellung für ausgewählte Landschaftsausschnitte oder
Verwaltungseinheiten löst einen mittleren verwaltungstechnischen und
dv-technischen Aufwand aus, der Gebühren nach sich zieht. Die Höhe der
Gebühren wird dem Antragsteller vor Bereitstellung der Daten
bekanntgegeben.
Folgende Karte wurde aus dem Datenbestand abgeleitet:
Die Erstellung neuer Kartenblätter (andere Blattausschnitte z. B. für einen Regierungsbezirk oder andere Datenklassifizierung) aus den vorhandenen Daten zieht einen weitaus höheren Aufwand nach sich. Die Erstellungskosten sind vom Interessenten jeweils selbst zu tragen.