Nutzung der Daten und Karten

Die für das Land NRW vorliegenden Datensätze stehen im Rahmen der üblichen Datenabgaberegelungen zur Verfügung.
Insbesondere die Bereitstellung für ausgewählte Landschaftsausschnitte oder Verwaltungseinheiten löst einen mittleren verwaltungstechnischen und dv-technischen Aufwand aus, der Gebühren nach sich zieht. Die Höhe der Gebühren wird dem Antragsteller vor Bereitstellung der Daten bekanntgegeben. 

Folgende Karte wurde aus dem Datenbestand abgeleitet: 

  1. Gesamtübersicht „UZVR in NRW“ im Maßstab 1 : 350.000 einschließlich Statistik

Die Erstellung neuer Kartenblätter (andere Blattausschnitte z. B. für einen Regierungsbezirk oder andere Datenklassifizierung) aus den vorhandenen Daten zieht einen weitaus höheren Aufwand nach sich. Die Erstellungskosten sind vom Interessenten jeweils selbst zu tragen.